Hygienemanagment nach HACCP
Seit dem 01.01.2006 gilt die Verordnung (EG) NR. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene. Lebensmittelunternehmen auf allen Stufen der Herstellung -von der Primärproduktion bis zum Verkauf an den Endverbraucher- haben sich nach dieser Verordnung zu richten. Die Lebensmittelunternehmer, die auf einer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe von Lebensmitteln tätig sind, wenden die Grundsätze des HACCP-Systems an, das durch den Codex Alimentarius (von der Organisation der Vereinten Nationen für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitete Sammlung internationaler Lebensmittelnormen) eingeführt wurde.
HACCP-Grundsätze
Das HACCP-System (Hazard Analysis and Critical Control Points) umfasst die Ermittlung von Gefahren und Bestimmung der Prozessstufen im Herstellungsverfahren, an denen Gefahren ausgeschaltet werden können.
Das Konzept kann in fünf Punkte unterteilt werden:
- Analyse der Gefahren in den Produktions- und Arbeitsabläufen beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln,
- Identifizierung der Punkte in diesen Prozessen, an denen diese Gefahren auftreten können,
- Entscheidung, welche dieser Punkte die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Punkte sind (CCP)
- Festlegung und Durchführung wirksamer Sicherungsmaßnahmen, deren Überwachung (Monitoring) und Dokumentation für diese kritischen Punkte und
- Überprüfung der Gefahrenanalyse, der kritischen Punkte und der Sicherungsmaßnahmen und deren Überwachung in regelmäßigen Abständen sowie bei jeder Änderung der Produktions- und Arbeitsabläufe beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln.
Ein funktionierendes HACCP-Konzept muss auch eine regelmäßige Kontrolle durch einen Schädlingsbekämpfer beinhalten!
Das heißt, dass auf der Produktions-, Verarbeitungs- und/oder Vertriebsstufe von Lebensmitteln regelmäßig Kontrollen auf Schädlingsbefall durchgeführt und dokumentiert werden müssen! Wir unterstützen Sie im Bereich der Schädlingsbekämpfung, -kontrolle und -vorbeugung, damit Sie bei einer Überprüfung durch den Lebensmittelkontrolleur auf der sicheren Seite stehen. Für eine persönliche Beratung stehen Ihnen unsere Beauftragten für Lebensmittelhygiene gemäß DIN 10514 und §4 (2) Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) jederzeit zur Verfügung.
A. & B. Keßner - Ihr starker Partner für Schädlingsbekämpfung gemäß HACCP
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